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Thomas Jarzombek
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Frage von Till G. •

Frage an Thomas Jarzombek von Till G. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Jarzombek,

kurz zu meiner Person, ich bin männlich 35 Jahre alt, wohne in Düsseldorf, stehe in einem festen Arbeitsverhältnis und bin durch meine Eltern sehr weit links aufgewachsen.
Mich bewegt aber ein Thema immer mehr, das Thema "Integration" welches sich meiner Meinung nach sehr stark mit sozialem vermischt. Normalerweise versuche ich Standpunkte anderer durch lesen zu verstehen. Ob ich dann damit einer Meinung bin ist eine andere Sache.
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage die mir einfach niemand beantwortet will oder kann.
Ich möchte das anhand dem Beispiel meiner Oma verdeutlichen.
Meine Oma ist nun 87Jahre alt, sie hat mitgeholfen Deutschland aus den Trümmern auferstehen zu lassen, Sie hat 2 Kinder groß gezogen (beide sind nun Steuerzahler) während Ihr Mann das Einkommen generiert hat.
Nun bekommt meine Oma eine Rente die unter der Armutsgrenze liegt und muss beschämenderweise mit "Hartz4" aufstocken. Bis vor kurzem habe ich echt geglaubt das einfach nicht genug Geld vorhanden ist um meiner Oma ein netten Lebensabend verbringen zu lassen.
Ich würde gerne von Ihnen wissen wo auf einmal so viel Geld für "Intergration" herkommt wenn der Staat nicht in der Lage ist die eigenen Rentner würdig zu behandeln ?
Und noch eine weitere Frage.
Finden Sie das gerecht, dass ein Mensch der niemals etwas zum Erhalt des Systems, geschweige denn zum Aufbau Deutschlands etwas beigetragen hat den gleichen und zum Teil einen höheren Lebensstandard genießt wie meine Oma ?
Diese Frage zielt jetzt aktuell natürlich auf die Einwanderungsproblematik ab aber ich hätte diese Frage auch gestellt wenn solche große Summen (40mrd/Jahr) für etwas anderes ausgegeben werden würde.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen die mir eventuell eine neue Perspektive auf die Dinge gibt !

Mit freundlichen Grüßen
Till Gohmann

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CDU

Sehr geehrter Herr Gohmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Altersarmut und Integrationskosten.

Wir haben konkrete Schritte zur Verbesserung der Situation älterer Menschen unternommen:

Erstens, das Bundeskabinett hat 2016 beschlossen, die Renten im Vergleich zum Vorjahr um 5,95 Prozent in den neuen und um 4,25 Prozent in den alten Bundesländern anzuheben. Das war die höchste Rentensteigerung seit 23 Jahren. In diesem Jahr ist eine weitere Erhöhung der Altersversorgung zu erwarten.

Zweitens, Ihre Großmutter kann von einer seit 2014 erhöhten Mütterente profitieren. Die Erhöhung der Mütterrente hat die CDU/CSU-Fraktion durchgesetzt. Für jedes vor 1992 geborene Kind wird ein zweites Jahr Kindererziehungszeit angerechnet, insgesamt zwei Jahre Kindererziehungszeit pro Kind. Wenn die Kindererziehungszeiten für die beiden Kinder Ihrer Großmutter bei ihrer Rente vor dem 1. Juli 2014 berücksichtigt wurden, muss ihre Rente seit dem 1. Juli 2014 automatisch um einen Entgeltpunkt pro Kind erhöht worden sein. Da sie zwei Kinder hat, wurde ihre Rente um zwei Entgeltpunkte erhöht. Aktuell bedeuten zwei Entgeltpunkte im Westen 60,9 Euro mehr an monatlicher Rente.

Drittens, Ihre Großmutter hat selbstverständlich auch Anspruch auf Rente durch ihren Ehemann. Falls ihr Mann bereits verstorben ist, hat Ihre Großmutter Anspruch auf die so genannte Hinterbliebenenrente. Nach dem Tod des Partners erhalten Hinterbliebene dessen gesetzliche Rente drei Monate lang weiter ausgezahlt, und zwar in voller Höhe. Danach hat man Anspruch auf eine große oder kleine Witwenrente. Nach Altregelung beträgt sie 60 Prozent der Rente des verstorbenen Gatten.

Viertens, wenn die Rente zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht reicht, hat man mit 65 Anspruch auf Grundsicherung. Diese ist bedürftigkeitsabhängig, wird bei andauernder Bedürftigkeit jährlich neu bewilligt und ist in der Regel so hoch wie die Hilfe zum Lebensunterhalt in der jetzigen Sozialhilfe.

Fünftens, die Höhe der Rente wird durch die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Jobs, die zur Erhöhung der Beitragszahlungen in die Rentenkasse führen, stark beeinflusst. Solche Beschäftigungen garantieren, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge an die Sozialversicherungen, das heißt an die Kranken-, Arbeitslohn-, Pflege- und Rentenversicherung, zahlen. Je mehr Beitragszahler es gibt, desto mehr Mittel stehen für die Renten zur Verfügung. Seit dem Amtsantritt von Angela Merkel hat sich die Bundesregierung um eine Förderung solcher Beschäftigungen besonders erfolgreich bemüht. Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stellen mit 72,1 Prozent den größten Teil der Erwerbstätigen. In den vergangenen zehn Jahren nahm der Anteil solcher Beschäftigungen ständig zu, nachdem er zuvor jahrelang gesunken war.

Aufgrund der positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland haben Unternehmen in einigen Branchen mittlerweile Schwierigkeiten, Arbeitskräfte zu finden. Flüchtlinge können dazu beitragen, diese Lücke zu füllen. Hierfür sind jedoch geeignete Integrationsmaßnahmen wie Deutschkurse, Integrationskurse und Ausbildungsmöglichkeiten unabdingbar. Die jetzt getätigten Investitionen in Integrationsmaßnahmen werden die Flüchtlinge in Form von Steuern und Beiträgen in unsere Sozialsysteme in den kommenden Jahren zurückzahlen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bundesregierung versucht, effektiv gegen Altersarmut vorzugehen, z.B. durch die jährlichen Rentensteigerungen, die Erhöhung der Mütterrente und die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen. Dies sollte auch Ihrer Großmutter zugutekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jarzombek

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