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Thomas Jarzombek
CDU
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Frage von Aleksander G. •

Frage an Thomas Jarzombek von Aleksander G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Haben Sie schon in Erwägung gezogen, dass ich Google meine Daten freiwillig zur Verfügung stelle um dabei zu helfen, deren Service weiter zu verbessern?

Wissen Sie eigentlich, dass niemand dazu gezwungen wird Google zu benutzen und wenn er es doch möchte, dass derjenige genügend Mittel zur Verfügung hat, seine Daten von Google fern zu halten?

Gehen Sie davon aus, dass, wenn ich dem Staat nicht alle meine Daten geben möchte, und schon gar nicht zur Vorratsdatenspeicherung, dass das automatisch für andere juristische und natürliche Personen, Organisationen, ect. auch gilt?

Sind Sie in anderen Bereichen Ihrer Arbeit auch so kompetent, wie es bei der Forderung, dass Google nichts mehr auf Dauer speichern darf, den Anschein hat?

Das sind vier Fragen die Sie einfach mit ja/nein beantworten können und das erwarte ich auch von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Großmann,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch.

Selbst wer ohne Anmeldung die Suchmaschine Google nutzt, muss damit rechnen, dass alle Suchanfragen für 18 Monate gespeichert werden. In diesem Zeitraum kann über die eindeutige Cookie-ID jederzeit nachvollzogen werden, wessen persönliche Suchanfragen dort gespeichert sind. Theoretisch kann das gesamte Leben eines Menschen dort nachgebildet werden: Von beruflichen Themen über private Probleme, Reiseplanungen bis hin zu Erwachsenenunterhaltung in der Nacht wird ein Datenbestand über Menschen aufgebaut, wie es das noch nie gegeben hat. Es ist ein Datenbestand mit einer ungeheuren Macht, einer Macht um Menschen zu kompromittieren, zu erpressen. Zu diesem Bestand bleibt derzeit nichts als ein naives Vertrauen auf die Beteuerungen der Firma keine Daten der Nutzer zu verkaufen. Transparenz über die genaue Datenverwendung gibt es hingegen nicht.

Nach einer Erhebung des IT-Branchenverbandes BITKOM liest nur jeder fünfte Internetnutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Online-Anbietern mehr oder weniger regelmäßig. Dazu kommt dann noch, dass Anbieter ihre Geschäftsbedingungen regelmäßig ändern.

Das freiwillige und bewusste zur Verfügung stellen von Daten an Anbieter, wie Google setzt also voraus, dass der Nutzer umfassend darüber informiert ist, was mit diesen Daten passiert und mit welchen Daten sie darüber hinaus verknüpft werden. Wenn zum Beispiel die neue Google-Datenschutzerklärung von Februar 2012 darüber aufklärt, dass Google personenbezogene Daten von Nutzern aus unterschiedlichen Diensten miteinander verknüpft aber Nutzer der Dienste nicht genau erkennen können, welche Daten das Unternehmen wozu erhebt, speichert, übermittelt und auswertet, dann verstößt diese Einverständniserklärung nach Meinung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit gegen EU-Recht.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Bedeutung und welche Verantwortung große Anbieter der Internetwirtschaft haben und haben sollten. Ich glaube, dass Suchmaschinen und soziale Netzwerke heute eine Funktion des Flaschenhalses für Meinungsvielfalt haben.

Die breite Masse der Internet-Nutzer nutzen es auch zur Meinungsbildung. Wer Informationen zu Themen sucht, benutzt eine Suchmaschine. Diese liefert einen Überblick, aber wie die Suchergebnisse ermittelt werden ist nicht nachvollziehbar. Was also, wenn Suchmaschinen, zumal bei marktbeherrschender Stellung, Einfluss auf Meinungsbildungen nehmen?

Ein Vorschlag in der Diskussion zum Thema Meinungsmacht und Meinungsvielfalt im Internet war es deshalb, die maximale Speicherdauer auf ein weniger bedrohliches Maß zu reduzieren, beispielsweise eine Woche. Wer sich über Speicherdauer und Gefahren im klaren ist, soll aber weiter die Freiheit haben, in eine längere Speicherung einzuwilligen.

Sie sehen also: Wir liegen gar nicht so weit auseinander, zumal die Diskussion zum diesem Thema in den Gremien der CDU zunächst weitergeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

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