
(...) Das verhindert aber die eindeutige Rechtslage: Mit Abstandsflächen von 150 bis 300 Metern kann niemand ernsthaft behaupten, konventioneller Anbau sei gegen Verunreinigung durch Gen-Pollen geschützt. Schließlich überbrücken die befruchtenden Insekten problemlos mehrere Kilometer. (...)