
(...) Ich glaube aber nicht, dass ein generelles Verbot öffentlicher Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder in Deutschland eine gute Antwort auf die türkische Frage wäre. Ich sehe darin nämlich eine schwere Einschränkung von Artikel 5(1) des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit garantiert. (...)