
(...) herzlichen Dank für Ihre Frage. Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden und Stiftungen fallen unter die veröffentlichungspflichtigen Angaben gemäß den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags. Weitere Hinweise finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/nebentaetigkeit/hinweise17.html (...)