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Thomas Bareiß
CDU
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Frage von Ralf H. •

Frage an Thomas Bareiß von Ralf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bareiß,

ich möchte Sie bitten, Ihre Haltung als gewählter Vertreter des Souveräns (zur Erinnerung: des deutschen Volkes) zum vom deutschen Bundestag am 28.06.2012 beschlossenen Gesetzentwurf zum Meldegesetz an dieser Stelle klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (Sie waren ja wohl zur Abstimmung nicht persönlich anwesend).
Besonders würde mich interessieren, mit welch zwingender Notwendigkeit die Regierungskoalition den Datenschutz der Meldedaten in einer so umfassenden Art und Weise aufweichen will.
In Erwartung Ihrer möglichst ausführlichen Antwort (und bitte ohne Pressefloskeln) verbleibe ich.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hildebrandt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hildebrandt,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung ist, dass es bisher nur einen Melderechtsrahmen gab. Das Melderecht in Deutschland war damit nicht einheitlich. Ein einheitliches Melderecht ist aber im Interesse von Verwaltung, Wirtschaft, Datenschutz sowie zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte notwendig. Daher wurde im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 der Bund mit der Gesetzgebungskompetenz betraut, um eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen.

Nach Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag wurde in einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat eine gemeinsame parteiübergreifende Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gefunden. Nach alter Rechtslage konnte jede Person oder Stelle eine Auskunft zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner Einwohner bei der Meldebehörde erhalten. Die Angabe eines Zwecks war nicht erforderlich. Der Bürger hatte nur die Möglichkeit, der automatisierten Auskunft über das Internet zu widersprechen.

Die neue Regelung sieht vor, dass der Bürger entweder seine generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklärt oder aber das Unternehmen oder die Stelle, die die Daten nutzen möchte, holt die Einwilligung der Betroffenen ein. Des Weiteren wurde eine Zweckbindung der Daten beschlossen. Nachdem der Zweck erfüllt ist, müssen die Daten gelöscht werden. Mit dieser Neuregelung wurden durch die erforderliche Einwilligung des Einzelnen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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