Sehr geehrter Herr Kurt, Könnte die Firma Alba behördlich zur regelmäßigen Entsorgung der „gelben Tonne“ gezwungen werden? Sie wird doch über den „grünen Punkt“ bezahlt, leert aber nur 14-tägig (max).
Sehr geehrter Herr B.,
die Entleerung der Tonnen erfolgt in Berlin über Verträge mit den Hausverwaltungen. Kommt ALBA der Entleerung nicht nach müsste die Hausverwaltung das vertraglich einfordern. Mir sind Fälle in Moabit bekannt wo die Müllentsorgung nicht regelmäßig durchgeführt wird. Meist hilft es hier dem zuständigen Bezirksamt zu schreiben, das sich dann auch an die Entsorger wendet und dort Druck macht. Gesetzlich ist das in Berlin so geregelt, dass es bereits jetzt eine Entsorgungsflicht von Müll gibt. Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) anzuschließen und zu nutzen (Anschluss- und Benutzungszwang nach § 5 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln)). Die rechtliche Grundlage für die Müllentsorgung und -trennung basiert auf einem Zusammenspiel aus Bundesrecht (Kreislaufwirtschaftsgesetz) und Berliner Landesrecht. Hierdurch kann das die Behörde auch anweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Taylan Kurt

