Wie rechtfertigen Sie die geplante Budgetierung im Bereich der ambulanten Psychotherapie, insbesondere für Kinder und Jugendliche, angesichts des bereits bestehenden Nachfrageüberhangs?
Liebe Frau Dr. Machalet, als langjährig im Ruhrgebiet niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erlebe ich täglich die Folgen struktureller Unterfinanzierung: monatelange Wartezeiten, verzweifelte Familien und eine Versorgung, die dem tatsächlichen Bedarf (ca. 30 Anfragen/Woche nur bei mir!) in keiner Weise gerecht wird. Sollten psychotherapeutische Leistungen budgetiert werden, kann ich eine Großzahl meiner laufenden Behandlungen nicht mehr weiterführen und muss noch mehr Anfragende abweisen. Etliche Kollegen müssen ihre Praxen sogar schließen, da sie dann nicht mehr kostendeckend arbeiten können! Suizid ist im Kindes- und Jugendalter die zweithäufigste Todesursache! Kürzungen in diesem Bereich verschärfen nicht nur individuelles Leid, sondern verursachen langfristig auch höhere gesellschaftliche und wirtschaftliche Kosten (ROI der Psychotherapie: 1:4). Bitte verhindern Sie weiteres Leid auf Patienten- und Versorgerseite. Wir zählen auf SIE! Vielen Dank!!!
Sehr geehrte Frau M.,
im vollen Bewusstsein, welch besonderer Bedarf gerade im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie besteht, habe ich mich zusammen mit meinen SPD-Kolleginnen und Kollegen bis in diese Sitzungswoche hinein massiv in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass der Regierungsentwurf gerade mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen nachgebessert wird.
Die Regierungsfraktionen haben den Gesetzentwurf für das Beitragsstabilisierungsgesetz mit einem Entschließungsantrag flankiert. Dort heißt es:
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Regelungen für den Bereich der Psychotherapie
vorzulegen,
- welche die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31.12.2026 bis zum Abschluss der Behandlung sicherstellen,
- die Ausnahmefälle für extrabudgetäre Vergütung bei Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
und der Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, sowie für Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der KSVPsych-Richtlinien und von als dringlich
festgelegten Fällen vorsehen, - die den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren.
Diese Verbesserungen sollten ursprünglich bereits Bestandteil des GKV-BStabG werden. Im parlamentarischen Verfahren haben sich jedoch verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens ergeben. Um die Verbesserungen rechtssicher umzusetzen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden, werden sie unmittelbar nach der Sommerpause in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Die Koalitionsfraktionen haben hierzu besagten Entschließungsantrag vorbereitet, mit dem wir uns ausdrücklich verpflichten, diese Regelungen zeitgleich mit dem Inkrafttreten des GKV-BStabG zum 1. Januar 2027 wirksam
werden zu lassen.
Damit wird die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auch weiterhin extrabudgetär vergütet. Das war uns gerade in der SPD sehr wichtig, weil wir um den hohen Bedarf wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet

