Portrait von Swen Schulz
Swen Schulz
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Swen Schulz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Knut H. •

Frage an Swen Schulz von Knut H. bezüglich Verkehr

Hallo Swen,

die Koalition will die Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung nicht nur morgen, also am Donnerstag, 01.06.2017 in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschließen, sondern auch sofort durch den Bundesrat bringen! Das ist unglaublich! Denn schließlich handelt es sich um die größte Grundgesetzänderung seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Ich fordere Dich auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen! Es ist eine unglaubliche Verschiebung von gesellschaftlichem Vermögen in private Unternehmen und die Entmachtung des Parlaments! Dafür haben wir 1989/90 nicht gekämpft!!!

Bitte sprich auch mit den anderen Genossen in diesem Sinne! Ihr bekommt die
Unterstützung der Basis, wenn Ihr standhaft seid und dagegen stimmt.

!. Wie wirst Du abstimmen?
2. Was wirst Du dazu veröffentlichen?

Liebe Grüße Knut

Portrait von Swen Schulz
Antwort von
SPD

Lieber Knut,

herzlichen Dank für Deine Frage!

Ich habe der erzielten Einigung über die Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern zugestimmt. Auf der Basis dieser Vereinbarungen stand ein Gesetzespaket mit vier Regelungskomplexen zur Abstimmung. In allen vier Komplexen hat sich die SPD-Bundestagsfraktion in wesentlichen Fragen mit ihren Positionen durchsetzen können. Hinzu kommt, dass gerade für Berlinerinnen und Berliner erhebliche Vorteile erreicht wurden.

Allerdings sehe ich auch schwierige Bestandteile des Gesetzespaketes. Das ist bei einem Kompromiss nicht nur innerhalb einer Koalition, sondern auch zwischen Bund und den 16 Bundesländern nicht anders zu erwarten. Persönlich hätte ich mir noch mehr vorstellen können, nämlich den vollständigen Ausschluss von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP). Dafür fehlt jedoch die nötige 2/3-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes. Die erreichte Begrenzung auf Teilstücke ist aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bestehenden Rechtsrahmen, denn nun werden ÖPP zum ersten Mal eingeschränkt. Wir schließen Türen für Privatisierungen, die bislang offen standen.

In der Gesamtbetrachtung überwiegen deshalb die positiven Elemente.

Gerne stehe ich Dir auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Swen

Meine Persönliche Erklärung dazu im Einzelnen:

· Die finanzielle Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen wird nach dem Auslaufen des Solidarpaktes im Jahr 2019 gesichert. Das ist ein zentrales Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Für Berlin ist diese Einigung nachgerade finanziell überlebenswichtig. Die Neuregelung bedeutet jährliche Mehreinnahmen von etwa 500 Millionen Euro gegenüber einer Nichteinigung.

· Wir haben erreicht, dass das bisher im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung dauerhaft aufgebrochen wird. Darüber hinaus werden ganz konkret 3,5 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung gestellt, um Schulgebäude zu sanieren und zu modernisieren. Das hat die SPD nach langen und intensiven Diskussionen gegen viele Widerstände durchgesetzt. Ich bin sicher, dass die Bildungskooperation eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft unseres Landes ist.

· Im Gesetzespaket enthalten ist außerdem die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder über das 12. Lebensjahr hinaus bis zur Volljährigkeit. Der SPD-Bundestagsfraktion war wichtig, auf diesem Weg Alleinerziehende und ihre Kinder besser zu unterstützen. Von der Verbesserung werden über 260.000 Kinder profitieren.

· Der sicherlich umstrittenste und auch aus meiner Sicht schwierigste Teil des Gesetzespaketes ist die Infrastrukturgesellschaft Verkehr. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte hier die Tür für massive Privatisierungen geöffnet. Hier haben wir bei den parlamentarischen Beratungen nun Regelungen durchgesetzt, die die Privatisierung des Bundesautobahn- und Bundesfernstraßennetzes verhindern:

Im Grundgesetz selbst wird deswegen geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft, die für deren Planung, Bau und Betrieb zuständig sein wird. An ihr können sich Private weder mittel- noch unmittelbar beteiligen. Auch Privatisierungen von Teilnetzen sind durch die Änderung des Grundgesetzes künftig ausgeschlossen.

Das wirtschaftliche Eigentum an den Bundesfernstraßen bleibt beim Bund. Die neue bundeseigene Infrastrukturgesellschaft wird vollständig staatlich über den Bundeshaushalt finanziert und darf keine Kredite von Dritten aufnehmen. Die Kontrolle der Gesellschaft wird künftig durch den Bundesrechnungshof ebenso wie die Beteiligung des Deutschen Bundestages sichergestellt.

Der SPD-Bundestagsfraktion ist die Zukunft der rund 11.000 Beschäftigten, die von den Straßenbauverwaltungen der Länder künftig zum Bund wechseln, sehr wichtig. Wir konnten die Kernforderungen der Gewerkschaften nach Überleitungstarifverträgen durchsetzen und die Interessen der Beschäftigten unter Wahrung ihrer Besitzstände schützen.

In der unter dem Strich positiven Bewertung der Änderungen des Gesetzentwurfes werde ich übrigens vom Bundesrechnungshof, ver.di sowie weiteren Sachverständigen, die den ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung scharf kritisiert hatten, bestätigt.

Swen Schulz

Mitglied des Deutschen Bundestages