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Antwort 09.08.2021 von Susanne Mittag SPD

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass „die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger durch die Summe der staatlichen Überwachungsmaßnahmen „nicht total
erfasst und registriert werden“ darf. Wir fordern deshalb ein dauerhaftes, regelmäßiges und unabhängiges Monitoring der Gesetze im IT-Sicherheitsbereich.