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Susanne Hennig-Wellsow
DIE LINKE
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Frage von Marlies B. •

Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?

Aktuell erkranken laut RKI selbst dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-31.pdf?__blob=publicationFile

Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. T-Zellen-Test) regelmäßig nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:

https://7argumente.de/

Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen; Und viele andere Mitbürger können es auch nicht;

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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst heute antworte. Beim Impfen bzw. einer Impfpflicht muss eine Rechtsgüterabwägung erfolgen - zwischen formeller Körperverletzung durch den Piers, Recht auf die Unversehrtheit des Körpers, Schutz der Allgemeinheit und Recht auf Gesundheit. Wir können insbesondere bei der Corona-Pandemie nicht zu jedem Zeitpunkt die Richtigkeit und Verhältnismäßigkeit aller und jeder Maßnahme wissen. Denn gerade hier hat die Wissenschaft in kurzer Zeit wirklich viel an Erkenntnisgewinn erlangt. Wir müssen aus meiner Sicht als Gesellschaft und auch als Politik lernen, damit umzugehen. Wichtig dabei ist aber, dass wir entsprechend den neusten Erkenntnissen handeln und auch bereit sind, Maßnahmen anzupassen. Und ich glaube, dass wir - natürlich bei aller Informiertheit - anerkennen müssen, dass wir letztlich keine Expertinnen und Experten sind, ja sein können. Und ja, im Laufe dieser Pandemie mussten hin und wieder Verallgemeinerungen vorgenommen werden, um möglichst viele der vulnerablen Gruppen möglichst gut zu schützen. Ich weiß, dass es anstrengend ist und war auf dem Laufenden zu bleiben, was gerade wann genau wo gilt oder galt. Ich weiß auch, dass nicht jeder Einzelfall und jede persönliche Lage oder Situation beachtet wurde oder werden konnte. Aber wie bei der Rechtsgüterabwägung geht es auch hier gesellschaftlich um eine Abwägung - die individuelle Freiheit des Einzelnen und das Gemeinwohl. Das sind alles keine einfachen Fragen. Ich denke aber in der Summe, dass es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, wie auch der Politik ist, Schwache zu schützen und zu unterstützen. Ich weiß, dass ich nicht auf jede einzelne Ihrer Fragen eingegangen bin, aber ich habe versucht, Ihnen darzustellen, in welchem Rahmen wir uns aus meiner Sicht bewegen und warum manchmal vielleicht Entscheidungen gefallen sind, wie man diese auch immer als Person bewerten mag.

Bleiben Sie gesund, mit freundlichen Grüßen, Susanne Hennig-Wellsow

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