
(...) Auch in Bezug auf die von Ihnen angesprochene so genannte „Störerhaftung“ der Anschlussinhaber von WLAN-Netzen ist die Niedersächsische Landesregierung bereits tätig geworden: Niedersachsen hat schon im Oktober 2012 im Bundesrat einen Entschließungsantrag unterstützt, der auf die Verbesserung der Rechtssicherheit für Inhaber von WLAN-Netzen zielt. Hiernach sollte durch die Bundesregierung unter anderem geprüft werden, inwieweit durch Änderungen der bisherigen Gesetzeslage das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann. Darüber hinaus bezieht sich der Antrag auf die etwaige Konkretisierung der Schutzmaßnahmen, bei deren Einhaltung WLAN-Betreiber ihre Netze ohne Haftungs- und Abmahnrisiken betreiben können. (...)