(...) Da das Tätigkeitsgebiet der Kontroll- und Streifenbeamten, wie bereits erläutert, in den höheren Dienst einzuordnen ist, ist auch eine Besoldungsherabsetzung derjenigen Beamten, die diese Tätigkeit ausführen, nicht gerechtfertigt. Eher das Gegenteil ist der Fall: Die Besoldung der Kontroll- und Streifenbeamten sollte angehoben und die Aufstiegschancen in der Bundespolizei deutlich erleichtert und verbessert werden, sobald die Personal- und Haushaltssituation dies zulässt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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