(...) Durch das DNeuG sind in den verschiedensten Bereichen Regelungen verändert oder neu eingeführt worden, die sich für die Beamtinnen und Beamten positiv auswirken können. Der Wegfall der Mindestaltergrenze von 27 Jahren für Lebenszeitverbeamtungen gehört hier ebenso dazu wie beispielsweise die bessere Berücksichtigung von hauptberuflichen Tätigkeiten und Elternzeiten. (...)
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