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Stephan Kühn
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Frage von Enai R. •

Frage an Stephan Kühn von Enai R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Herr Kühn,

gern würde ich Ihren persönlichen Standpunkt zu foglenden Themen erfahren:

1. Rituelles Schächten aus religiösen Gründen
und
2. Alternativmedizin (insb. Homöopahtie)

Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Rechsbeil

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Rechsbeil,

vielen Dank für Ihre Fragen. Das betäubungslose Schlachten darf in Deutschland grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Es bedarf einer Ausnahmegenehmigung, die nur für religiöses Schlachten erteilt wird. Verfassungskonform ausgeglichen werden müssen dabei das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung und der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte Tierschutz. Die grüne Bundestagsfraktion hat in dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf für ein neues Tierschutzgesetz eine Regelung zum betäubungslosen Schlachten vorgelegt, die meiner Ansicht nach einen verfassungskonformen Ausgleich zwischen dem Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung und dem im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutz schafft. Darin wird die Möglichkeit einer unter einer reversiblen Betäubung stattfindenden Schlachtung für die Religionsgemeinschaften, die eine irreversible Betäubung ablehnen, geschaffen.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir uns seit Jahren dafür starkmachen, Schul- und Komplementärmedizin gleichberechtigt zu behandeln und auch miteinander zu verbinden. So haben sich beispielsweise bei der Behandlung von Krebskranken integrative Ansätze als sehr erfolgreich erwiesen. Allerdings dürfen nach unserer Ansicht nur solche Leistungen über das Solidarsystem finanziert werden, die ihre Wirksamkeit, ihre Wirtschaftlichkeit und ihren Nutzen bei der Behandlung bestimmter Erkrankungen auch unter Beweis gestellt haben. Diesem Anspruch werden auch viele von der Schulmedizin angewendete Leistungen nicht gerecht. Und von der Komplementärmedizin wird häufig sogar behauptet, dass sich diese wegen ihres individuellen Ansatzes nicht systematisch evaluieren lasse. Diese Annahme kann nicht richtig sein. Es müssen sowohl in der Schulmedizin als auch in der Komplementärmedizin mehr Evidenz und Transparenz geschaffen werden. Dazu sind Studiendesigns und Evaluationsmethoden zu entwickeln, die den unterschiedlichen Ansätzen gerecht werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Bund die Erforschung der Komplementärmedizin einschließlich des Aufbaus von Kompetenzzentren fördert.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn