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Stephan Kühn
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Frage von Michael W. •

Frage an Stephan Kühn von Michael W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kühn,

ich möchte mich über die Kandidaten meines Wahlkreises zur Bundestagswahl 2013 informieren und habe diesbezüglich drei zunächst recht allgemein gehaltene Frage, über deren Beantwortung ich mich freuen würde.

1. Welche persönlichen Gründe haben Sie für Ihre Kandidatur - mindestens einer, maximal drei?
2. Wurden Sie bzgl. Ihrer Kandidatur angefragt oder haben Sie sich selbst darum beworben?
3. Gibt es Punkte (maximal drei) innerhalb des Wahlprogrammes Ihrer Partei, mit denen Sie nicht 100% konform gehen können und wenn ja, warum nicht und was sehen Sie kritisch bzw. würden Sie daran verändern?
4. Wie gehen Sie mit der Tatsache um, dass - wenn Sie zukünftig, im Falle einer für Sie erfolgreichen Wahl Gesetze beschließen werden - sich sog. einfache Gesetze nicht nach dem Grundgesetz richten müssen?*
5. Sehen Sie die sog. Fraktionsdisziplin kritisch? Wenn ja, wie und warum? Und inwieweit würden Sie Fraktionsdisziplin vom Fraktionszwang abgrenzen?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen, gern auch nur teilweise - ich weiß, es ist sehr umfangreich ;) - und viel Erfolg bei Ihrer Kandidatur.

Michael Winkler (Dresden)

* Ich beziehe mich hierbei auf ein Zitat der ehemaligen Hamburger Justizsenatorin Lore-Maria Gutzeit-Peschel „Was [also] in einfachen Gesetzen steht, ist nicht etwas, was sich in jedem Punkt an der Verfassung messen lassen muss und kann.“ - widergegeben am 23.05.2009 in der Sendung "Sind wir in guter Verfassung?" auf Deutschlandradio Kultur.

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Antwort von
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Lieber Michael Winkler,

herzlichen Dank für Deine Fragen. Ich möchte darauf wie folgt antworten:
1. Welche persönlichen Gründe haben Sie für Ihre Kandidatur - mindestens einer, maximal drei?
Mir bereitet meine Arbeit im Deutschen Bundestag viel Freude. Ich habe die Chance erhalten, mein Hobby zum Beruf zu machen. Ich möchte mit meiner Arbeit und der Art und Weise wie ich mich engagiere, Politikverdrossenheit entgegen wirken und Menschen motivieren, sich einzumischen. Für mich ist Beteiligung das Lebenselixier der Demokratie. Als verkehrspolitischer Sprecher meiner Fraktion möchte ich erreichen, Mobilität für alle Menschen zu erschwinglichen Preisen und umweltverträglich organisiert wird. Dafür ist noch viel zu tun.

2. Wurden Sie bzgl. Ihrer Kandidatur angefragt oder haben Sie sich selbst darum beworben?
Bei meiner ersten erfolgreichen Kandidatur für den Deutschen Bundestag im Jahr 2009 wurde ich von Parteifreunden, aber auch Menschen aus Umwelt- und Verkehrsverbänden angesprochen, ob ich mir eine Kandidatur vorstellen könne. Insbesondere meine damalige verkehrspolitische Arbeit im Dresdner Stadtrat hat dabei eine Rolle gespielt. Von vielen Mitgliedern, aber auch von Sympathisanten von Bündnis 90/Die Grünen habe ich ein positives Feedback zur meiner Arbeit in den letzten vier Jahren erhalten und mich deshalb erneut um ein Mandat beworben.

3. Gibt es Punkte (maximal drei) innerhalb des Wahlprogrammes Ihrer Partei, mit denen Sie nicht 100% konform gehen können und wenn ja, warum nicht und was sehen Sie kritisch bzw. würden Sie daran verändern?
Im Gegensatz zur CDU, wo das Wahlprogramm ohne Parteitag beschlossen wurde und die Mitglieder den Inhalt aus der Zeitung erfahren haben, wird der Programmentwurf bei uns intensiv mit der Mitgliedschaft diskutiert und auf einem Parteitag beschlossen. Zu den Programmschwerpunkten fand sogar ein Mitgliederentscheid statt. Über 2.600 Änderungsanträge, so auch von mir, wurden auf dem Parteitag gestellt und eingearbeitet. Ich war jederzeit in den Programmprozess – insbesondere im Verkehrsteil - eingebunden und konnte meine Ideen und inhaltlichen Vorstellungen einbringen.

4. Wie gehen Sie mit der Tatsache um, dass - wenn Sie zukünftig, im Falle einer für Sie erfolgreichen Wahl Gesetze beschließen werden - sich sogenannte einfache Gesetze nicht nach dem Grundgesetz richten müssen?
Ich halte das für eine steile These, die aus meiner Sicht in keiner Weise zutrifft. Bei jeder noch so kleinen Änderung von Gesetzen ist ein Heer von Juristen vorab eingebunden. Gesetze werden vom Rechtsausschuss behandelt, dort sitzen die Experten. Jeder Abgeordnete hat wissenschaftliche Mitarbeiter, die über Gesetzestext schauen und er kann den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages für eine Expertise anrufen. Auch verschiedene Interessensgruppen mit ihren Juristen prüfen die Gesetzestexte genau. Sollte bei Gesetzen der Verdacht bestehen, nicht konform mit dem Grundgesetz sein, wird das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.

5. Sehen Sie die sog. Fraktionsdisziplin kritisch? Wenn ja, wie und warum?
Und inwieweit würden Sie Fraktionsdisziplin vom Fraktionszwang abgrenzen?
Abgeordnete sind nach dem Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet. Einen Fraktionszwang gibt es bei Bündnis 90/Die Grünen nicht. Bei Themen, wo es innerhalb der Fraktion unterschiedliche Auffassungen gibt, wird intensiv in den Arbeitskreisen und auf der Fraktionssitzung diskutiert. Politik besteht aus Kompromissen, insofern sind alle bemüht einen solchen fraktionsintern zu finden, um geschlossen nach außen auftreten zu können. Einer zerstrittenen Fraktion würde es schwer fallen, klare politische Botschaften an die Wählerinnen und Wähler zu transportieren.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn

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Lieber Michael Winkler,
herzlichen Dank für Deine Fragen. Ich möchte darauf wie folgt antworten:
1. Welche persönlichen Gründe haben Sie für Ihre Kandidatur - mindestens einer, maximal drei?

Antwort:
Mir bereitet meine Arbeit im Deutschen Bundestag viel Freude. Ich habe die Chance erhalten, mein Hobby zum Beruf zu machen. Ich möchte mit meiner Arbeit und der Art und Weise wie ich mich engagiere, Politikverdrossenheit entgegen wirken und Menschen motivieren, sich einzumischen. Für mich ist Beteiligung das Lebenselixier der Demokratie. Als verkehrspolitischer Sprecher meiner Fraktion möchte ich erreichen, Mobilität für alle Menschen zu erschwinglichen Preisen und umweltverträglich organisiert wird. Dafür ist noch viel zu tun.

2. Wurden Sie bzgl. Ihrer Kandidatur angefragt oder haben Sie sich selbst darum beworben?

Antwort:
Bei meiner ersten erfolgreichen Kandidatur für den Deutschen Bundestag im Jahr 2009 wurde ich von Parteifreunden, aber auch Menschen aus Umwelt- und Verkehrsverbänden angesprochen, ob ich mir eine Kandidatur vorstellen könne. Insbesondere meine damalige verkehrspolitische Arbeit im Dresdner Stadtrat hat dabei eine Rolle gespielt. Von vielen Mitgliedern, aber auch von Sympathisanten von Bündnis 90/Die Grünen habe ich ein positives Feedback zur meiner Arbeit in den letzten vier Jahren erhalten und mich deshalb erneut um ein Mandat beworben.

3. Gibt es Punkte (maximal drei) innerhalb des Wahlprogrammes Ihrer Partei, mit denen Sie nicht 100% konform gehen können und wenn ja, warum nicht und was sehen Sie kritisch bzw. würden Sie daran verändern?

Antwort:
Im Gegensatz zur CDU, wo das Wahlprogramm ohne Parteitag beschlossen wurde und die Mitglieder den Inhalt aus der Zeitung erfahren haben, wird der Programmentwurf bei uns intensiv mit der Mitgliedschaft diskutiert und auf einem Parteitag beschlossen. Zu den Programmschwerpunkten fand sogar ein Mitgliederentscheid statt. Über 2.600 Änderungsanträge, so auch von mir, wurden auf dem Parteitag gestellt und eingearbeitet. Ich war jederzeit in den Programmprozess – insbesondere im Verkehrsteil - eingebunden und konnte meine Ideen und inhaltlichen Vorstellungen einbringen.

4. Wie gehen Sie mit der Tatsache um, dass - wenn Sie zukünftig, im Falle einer für Sie erfolgreichen Wahl Gesetze beschließen werden - sich sogenannte einfache Gesetze nicht nach dem Grundgesetz richten müssen?

Antwort:
Ich halte das für eine steile These, die aus meiner Sicht in keiner Weise zutrifft. Bei jeder noch so kleinen Änderung von Gesetzen ist ein Heer von Juristen vorab eingebunden. Gesetze werden vom Rechtsausschuss behandelt, dort sitzen die Experten. Jeder Abgeordnete hat wissenschaftliche Mitarbeiter, die über Gesetzestext schauen und er kann den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages für eine Expertise anrufen. Auch verschiedene Interessensgruppen mit ihren Juristen prüfen die Gesetzestexte genau. Sollte bei Gesetzen der Verdacht bestehen, nicht konform mit dem Grundgesetz sein, wird das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.

5. Sehen Sie die sog. Fraktionsdisziplin kritisch? Wenn ja, wie und warum?
Und inwieweit würden Sie Fraktionsdisziplin vom Fraktionszwang abgrenzen?

Antwort:
Abgeordnete sind nach dem Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet. Einen Fraktionszwang gibt es bei Bündnis 90/Die Grünen nicht. Bei Themen, wo es innerhalb der Fraktion unterschiedliche Auffassungen gibt, wird intensiv in den Arbeitskreisen und auf der Fraktionssitzung diskutiert. Politik besteht aus Kompromissen, insofern sind alle bemüht einen solchen fraktionsintern zu finden, um geschlossen nach außen auftreten zu können. Einer zerstrittenen Fraktion würde es schwer fallen, klare politische Botschaften an die Wählerinnen und Wähler zu transportieren.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn