Stephan Kreutz
DIE LINKE
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Frage von Matthias M. •

Frage an Stephan Kreutz von Matthias M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Kreutz,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Zunächst ist zu begrüßen, dass NRW im Jahre 2003 sich ein neues Bestattungsgesetz, nach umfangreicher öffentlicher Diskussion, gegeben hat und somit das Reichseinäscherungsgesetz abgelöst worden ist. Ein Schwerpunkt der Gesetzgebung war, der Bereich der Feuerbestattung und der Umgang mit dem Leichenbrand / der Leichenasche.
Das allerdings das Feuerbestattungsgesetz aus dem Jahre 1934 weiter als Norm in NRW Anwendung findet, ist innovationsschädlich. Auch der von Ihnen angeführte § 9 behindert Innovationen in der Art, dass mit diesem „amtlich zu verschließendem Gefäß“ das Zweigefäßsystem mit einer sogenannten Aschekapsel und einer Schmuckurnen erforderlich wird.
Nach meiner Kenntnis lag in NRW seinerzeit der Anteil an Feuerbestattung bei ca. 25%. Heute dürfte der Anteil über 50% mit steigender Tendenz liegen.
Nach einer Erhebung wollen 95% der Trauernden, ein dem Anlass entsprechendes Behältnis für die Asche ihrer Lieben. Weiterhin ist bisher nicht berücksichtigt worden, wie mit den Behältnissen welche noch vollkommen erhalten sind ( http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Feuerbestattung.jpg ) nach auflösen der Grabfelder verfahren werden wird. Hier könnten die Erfahrungen z.B. Ihrer sächsischen Kollegen Ihnen sicher weiterhelfen. Der Freistaat Sachsen hat 1994 diese Problem erkannt und sich ein innovatives Bestattungsgesetz gegeben.
Nun meine Fragen:
1. Muss die Asche Verstorbener, in eine sogenannte Aschekapsel, innerhalb des Krematoriums abgefüllt werden, wenn die Hinterbliebenen oder die Bestatter ein anderes, mit Erdbodenkontakt biologisch abbaubares, Behältnis bereitstellen?
2. Sollte nicht nach Lösungen gesucht werden, dass für Urnen welche mit Erdbodenkontakt biologisch abbaubar sind,
a. die Ruhezeit auf Friedhöfen verringert werden kann?
b. die Urnen mit der Asche auf einem eigenen Grundstück beigesetzt werden kann?

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Malok,

prinzipiell sollte der Werkstoff der Urne nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Es versteht sich von selbst, dass dies kein Freibrief werden darf irgendwelche Geschmacklosigkeiten auf den Markt zu bringen. Die Überreste eines Toten sind in jedem Fall mit Würde zu behandeln, daher ist eine gesetzliche Mindestruhezeit auch sinnvoll. Die Bestattung zu Hause ist, unter diesem Gesichtspunkt daher auch denkbar. Beispielsweise müsste dann versichert werden, dass die Überreste, auch durch wechselnde Besitzverhältnisse an Ort und Stelle bleiben!

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Kreutz