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Stephan Jersch
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Frage von Jan R. •

Zusatz AW 05.02.26: Das HmbFAnG §15 verbietet den Fischfang mit giftigen Mitteln. Ist die Anwendung des giftigen Angelbleis ein faktisches oder strukturelles Folzugsdefizit?

Danke für die Antwort.

HmbFAnG §15

Verbote zum Schutz der Fische

(1) Der Fischfang mit künstlichem Licht, explodierenden, betäubenden und giftigen Mitteln, Schlingen sowie verletzenden Geräten mit Ausnahme von Angelhaken ist verboten.

Zur Vermeidung unnötiger Argumentationsketten. Angeln mit aktiv geführten Bleiködern bei dem der Gummifisch mit Bleikopf vom Fisch komplett verschluckt wird. Kommt es zum Schnurbruch verendet der Fisch mit dem Bleikopf und wird von einem grösseren Fisch gefressen, Bioakkumulation.

Wurde § 15 HmbFAnG, auf die Nutzung von Angelblei, schon gerichtlich überprüft?

Welche Naturschutz- & Umweltschutzorganisationen haben eine Garantenstellung für Gewässerschutz in HH?

Hatte die bemerkenswert vorausschauende Einschätzung des Verein Schlickfall e.V. für sie positive finanz. oder andere Folgen?

Z.B. im ÖRF Rute Raus der Spass beginnt, können Sie sich ein Bild machen zu wie gross der Eintag von Angelblei in die Elbe ist z.B. durch Abrisse von Bleigummifischen.

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Antwort von Die Linke

Herzlichen Dank für die Frage,

ich möchte betonen, dass ich kein Jurist bin und deshalb auch Ihre Interpretation des HmbFAnG nur zur Kenntis nehme. Ich verweise nochmal auf die anstehende europäische Regelung mit der diese Frage dann endgültig geregelt werden wird. Für Ihre Frage nach gerichtlichen Prüfungen des §15 möchte ich Sie auf das Hamburgische Transparenzgesetz verweisen, das Ihnen die Möglichkeit gibt die Frage direkt an die zuständige Behörde zu richten. Mir ist dazu nichts bekannt. Nach meinem Kenntnisstand bezieht sich eine 'Garantenstellung' lediglich auf Betriebe und dort Verantwortliche. Ich vermute Sie fragen nach den klageberechtigten Umweltschutzorganisationen. Die Liste der anerkannten Naturschutzverbände (u.a. Schlickfall) ist auf den Internetseiten der Umweltbehörde abrufbar. Der Anlass der Frage nach positiven finanziellen oder anderen Folgen für mich ist mir zwar nicht klar, aber ich kann Ihre Frage mit 'Nein' beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Jersch

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