Sehr geehrter Herr Brandner, wann stellt die AfD-Fraktion einen Misstrauensantrag gegen die Ampelregierung?
Sehr geehrter Herr W.,
einen Misstrauensantrag gegen die Regierung kennt das Grundgesetz nicht. Viel mehr besteht die Möglichkeit ein konstruktives Misstrauensvotum auszusprechen (Art. 67). Nach § 97 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages muss der Antrag nach Art. 67 GG von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer ebenso großen Fraktionunterzeichnet sein. Die AfD-Fraktion stellt allerdings kein Viertel. Insofern ist es uns nicht möglich, einen solchen Antrag zu stellen, solange uns nicht ein Viertel der Wähler unterstützt.
Beste Grüße
Stephan Brandner