Sehr geehrte Frau Lemke, nach welcher Rechtslage werden Fußballfans bevorzugt? Nachtruhe von 22 auf 1 Uhr anzuheben um Fußball zu schauen ist eine Unverschämtheit gegenüber der restlich Bevölkerung
In meinem persönlichen Fall steht hier eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung zur Debatte, durch Schlafentzug durch Lärm. Dies ist nach geltenden Recht eine Straftat. Mit freundlichen Grüßen Michael S.
Weitere Fragen an Steffi Lemke

Zunächst ist klar: Im Verkehr muss sich etwas ändern.

Die inkonsistente und rechtsstaatliche bedenkliche Infektionsschutz-Politik der Bundesregierung muss umgehend durch eine planvolle Gesetzgebung ersetzt werden, die der aktuellen Situation bei Covid-19 in verantwortungsvoller Weise Rechnung trägt.

Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2, zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen, konterkarieren die Energiewende und sollten gestoppt werden.

(...) Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil der Erwerber*innen von der vereinbarten Fläche ab, liegt es nahe, dass die Wohnung grundsätzlich mangelhaft ist. (...)