Wie stehen Sie zum Informationsfreiheitsgesetz? Sind Sie für oder gegen eine Weiterentwicklung?
Sehr geehrter Herr O.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Ich halte das Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich für ein wichtiges Instrument, um staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung zu stärken.
Gleichzeitig bin ich der Überzeugung, dass Transparenz immer mit Praktikabilität und dem Schutz berechtigter Interessen in Einklang gebracht werden muss. Deshalb würde ich eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts unterstützen, allerdings mit Augenmaß.
Dabei sind mir drei Punkte besonders wichtig:
1. Mehr Transparenz dort, wo sie echten Mehrwert schafft. Öffentliche Informationen sollten möglichst unkompliziert digital verfügbar sein, ohne dass Bürgerinnen und Bürger sie erst beantragen müssen.
2. Weniger Bürokratie statt zusätzlicher Belastungen. Gerade kleinere Kommunen dürfen nicht mit neuen Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten überfordert werden. Digitalisierung sollte Verwaltungsabläufe vereinfachen und nicht erschweren.
3. Schutz sensibler Daten. Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und Sicherheitsinteressen müssen auch künftig zuverlässig gewahrt bleiben.
Aus meiner Sicht gilt: Ein moderner Staat sollte offen und transparent arbeiten. Gleichzeitig braucht er handlungsfähige Verwaltungen, insbesondere im ländlichen Raum, wo Personalressourcen oft begrenzt sind. Digitalisierung kann hier helfen, Transparenz und Effizienz miteinander zu verbinden. Das entspricht auch meinem Grundverständnis, den technologischen Fortschritt als Chance für einen bürgernahen Staat zu nutzen.
Deshalb haben wir im neuen Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht abschaffen, sondern zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln wollen. Ziel ist es, Informationen künftig stärker proaktiv bereitzustellen und die Verwaltung gleichzeitig weiter zu digitalisieren.
Viele Grüße,
Stefan Teufel MdL

