
(...) Gesetzesgemäß erklärt das BMAS ausschließlich im Einvernehmen mit einem aus je drei Arbeitgebervertretern und Arbeitnehmervertretern bestehenden Ausschuss Tarifverträge für allgemeinverbindlich, wenn dies von den Tarifvertragsparteien gemeinsam beantragt wurde und im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Dabei hat das BMAS keinen Einfluss auf Einzelnormen des Tarifvertrags. Er kann nur im Ganzen allgemeinverbindlich erklärt werden. (...)