Setzten Sie sich dafür ein, dass Deutschland der Einführung der Chatkontrolle 2.0 auf EU-Ebene nicht zustimmt?
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich persönlich stehe einer anlasslosen Kontrolle der digitalen Kommunikation ablehnend gegenüber. Wie in der analogen Kommunikation ist auch im Digitalen die Vertraulichkeit eine Grundlage unserer Freiheitsrechte. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Menschen und Unternehmen dem digitalen Raum vertrauen können.
Gleichzeitig ist es richtig und notwendig, dass Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgeht. Denn ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen ermöglicht es, Opfer besser zu schützen, Täter zu verfolgen und illegales Material schneller aus dem Netz zu entfernen. Leider befindet sich die geplante CSAM-Verordnung zur bügerrechtswahrenden Prüfung von Inhalten weiterhin im EU-Gesetzgebungsverfahren. Daher wurde die befristete Ausnahmeregelung zur freiwilligen Kontrolle bis April 2028 verlängert. Eine Verletzung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist damit ausgeschlossen, die Vertraulichkeit bleibt gewahrt.
Sobald die Diskussion über dieses Thema den Bundestag erreicht, werde ich mich für den Fortbestand einer vertraulichen digitalen Kommunikation einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Glaser

