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Stefan Gelbhaar
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Stefan Gelbhaar von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gelbhaar,

die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/.
Warum ist hier eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts (DSO) tätig und nicht der Staat selbst?

Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."
Der Mann wurde explantiert.
Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html

Wurden hier staatssanwaltschaftliche Ermittlungen durchgeführt?

Muss das Parlament, dass System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart erlassen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

Quer über alle Fraktionen hinweg herrscht Einigkeit, dass die Bereitschaft zur Organspende erhöht werden sollte. Unterschiede gibt es bei den Wegen dorthin.
Im Bundestag werden im Januar zwei Gesetzentwürfe diskutiert. Eine Abgeordnetengruppe plant, dass alle, die nicht aktiv widersprechen, zur Organspenderin oder zum Organspender werden. Die zweite Gruppe möchte es bei der freiwilligen Entscheidung belassen und fordert eine bessere Beratung. Das neue Gesetz ist geeignet, die Zahl der Transplantationen zu steigern. Allerdings reichen die darin enthaltenen Vorschläge nicht aus, um vor dem Hintergrund der Skandale in der Vergangenheit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Organspendewesen zu verbessern.

Diese Skandale sind nicht nur das Ergebnis des Fehlverhaltens einzelner, sondern auch auf Mängel im System zurückzuführen. Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion hat schon vor einigen Jahren vorgeschlagen, Organisation und Aufsicht über die Organspende auf eine öffentlich-rechtliche Institution zu übertragen. Bislang sind hierfür private Institutionen zuständig, die der öffentlichen Kontrolle weitgehend entzogen sind.

Organspenden retten Leben von schwerstkranken Menschen. Und auch wenn es Fehler im System gibt, die dringend angegangen werden müssen, wäre es meiner Ansicht nach keine Lösung, ein Moratorium für Organtransplantationen auszusprechen.

Inwieweit die Staatsanwaltschaften der Länder Ermittlungen aufgenommen haben, ist mir nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gelbhaar

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