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Sören Bartol
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Frage von Johann K. •

Frage an Sören Bartol von Johann K. bezüglich Umwelt

Hallo Herr Bartol,

nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem 1. Urteil dem Antrag auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des umstrittenen §19 im EEG 2009 widersprochen hat, ist ja nun die Regierung, bzw. der Bundestag gefordert, die Gesetzesvorlage des Bundesrates zur Bestandssicherung bestehender Biogasanlagen zu bearbeiten.

Aus Antworten im Forum Abgeordnetenwatch entnehme ich, dass verschiedene Bundestagsabgeordnete der SPD den Bestandschutz für bestehende Anlagen nicht wollen. Es ist ja richtig, dass durch entspr. Neuformulierung die vorhandene Interpretationslücke im alten EEG beseitigt worden ist und somit in Zukunft solche Anlagen wie in Penkun nicht mehr neu errichtet werden können. Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Seite kann es aber doch nicht ernsthaft von jemanden gewollt sein, die Existenz von mehr als 200 bestehenden Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 200 MW zu gefährden, bzw. zu zerstören, und mit diesen mehrere hundert Arbeitsplätze zu vernichten, bzw. Landwirte ihrer Existenz zu berauben - mal ganz abgesehen von der Vernichtung von 500 Millionen, die diese Anlagen gekostet haben.
Wie wollen diese Abgeordnete den Bürgern und insbesondere ihren dringend benötigten Wählern in der jetzigen schwierigen wirtschaftlichen Situation ein solches Vorgehen verständlich machen, wenn gleichzeitig Banken und andere Unternehmen mit vielen Milliarden unterstützt werden, und wie wollen sie so die hochgesteckten Ziele bzgl. des Anteils erneuerbarer Energien erreichen, wenn das Vertrauen einer ganzen Branche derart verspielt wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Johann Kailer

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