
(...) Die Tendenz, dass zunehmend das Bundesverfassungsgericht oder in diesem Fall der Europäische Gerichtshof über das Recht auf Datenschutz entscheidet, halte ich für unglücklich. Insofern hätte ich es begrüßt, wenn man bei dieser Entscheidung das Urteil des EuGH abgewartet hätte. (...)