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Sönke Rix
SPD
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Frage von Hartmut M. •

Frage an Sönke Rix von Hartmut M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Rix,

wie ich gerade erfahre soll die Grundgesetzänderung im Eilverfahren durch den Bundestag gebracht werden, ein neues “Husarenstück” um uns Bürger weiter zu entmündigen und perspektivisch noch stärker finanziell zu belasten.
Bisher bin ich ein treuer SPD-Wähler! Sollten Sie dieser erheblichen Grundgesetzänderung zustimmen werde ich Sie und diese SPD nicht mehr wählen.
Wie werden sie abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Marquardt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Marquardt,

die SPD hat sich immer gegen eine Privatisierung der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen gestellt und diese Position auch im Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durchgesetzt.

Ausgangspunkt dieses Gesetzgebungsverfahrens war eine Einigung zwischen allen 16 Landesregierungen und der Bundesregierung im Oktober und Dezember 2016 über ein Paket von Maßnahmen, die zum Teil Änderungen des Grundgesetzes erfordern, zum Teil einfachgesetzlich geregelt werden.

Kernpunkt des Pakets ist die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ab dem Jahr 2020. In dem Paket enthalten ist aber auch – und das ist mir sehr wichtig - eine Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich, die es dem Bund ermöglicht, Geld für Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise Schulgebäude zu sanieren und zu modernisieren. 3,5 Mrd. Euro stehen dafür zur Verfügung. Das Geld geht vom Bund über die Länder an die Kommunen, die dann vor Ort entscheiden, wie es investiert wird.

Des Weiteren wird im Rahmen des Pakets der Unterhaltsvorschuss neu geregelt, den Alleinerziehende erhalten, wenn das eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt: künftig wird nicht nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes gezahlt, sondern bis zum 18. Geburtstag, und während bislang maximal 6 Jahre lang gezahlt wurde, entfällt diese Befristung künftig komplett.

Ein weiteres wichtiges Element des Paketes sind die Gesetzentwürfe, mit denen Verwaltung und Bau von Autobahnen und sonstigen Bundesfernstraßen in Deutschland neu geordnet werden.

Schon innerhalb der Bundesregierung ist es uns gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke im Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Grundgesetzes durchzusetzen. Im Grundgesetz selbst wird deswegen in Artikel 90 geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, hundertprozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft, die für deren Planung, Bau und Betrieb zuständig sein wird. CDU-Finanzminister Schäuble und CSU-Verkehrsminister Dobrindt wären bereit gewesen, 49 Prozent dieser Gesellschaft an private Investoren zu verkaufen. Das haben wir schon verhindert, noch bevor das Gesetzgebungsverfahren den Bundestag erreicht hat.
Change.org beschreibt in diesem Zusammenhang die Gefahr, dass „unter einer möglichen neoliberalen schwarz-gelben Koalition“ genau diese gesetzlichen Restriktionen, die wir heute für diese „Autobahngesellschaft“ beschließen, ausgehebelt werden könnten. Das stimmt teilweise. Allerdings konnte eine schwarz-gelbe Regierung eben leider auch die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke nur wenige Monate vor Fukushima beschließen und NUR DADURCH den vier Energiemonopolisten Klagemöglichkeiten auf milliardenschweren Regress nach der Energiewende eröffnen. Man kann eben leider nicht grundgesetzlich ausschließen, dass künftige Regierungen folgenschwere negative Entscheidungen für die Menschen treffen – in der Demokratie haben genau diese Verantwortung die Wählerinnen und Wähler.

Demokratie und das Ringen im parlamentarischen Verfahren bringen selten Ergebnisse, die zu einhundert Prozent den Forderungen einer einzelnen Fraktion entsprechen. Wer künftig eine öffentlich-private Partnerschaft vollständig verhindern will, muss dafür eintreten, dass der Staat mehr Mittel in die Infrastruktur investiert, wie es die SPD fordert. Ein völliger Ausschluss von öffentlich-privaten Partnerschaften im Grundgesetz, der einer 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat bedarf, war in der bestehenden Koalition nicht realisierbar. Deshalb werbe ich für die Anerkennung der Verhandlungserfolge im parlamentarischen Verfahren und die Erhöhung des Drucks auf all die politischen Kräfte, die eine schwarze Null im Bundeshaushalt über politische Gestaltungsmöglichkeiten stellen.

In der Summe ergibt sich für mich ein Gesetz, dem ich guten Gewissens zustimmen konnte.

Beste Grüße
Sönke Rix

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