Wird der Fachzahnarzt-Vorbehalt in der Kieferorthopädie gestrichen, sodass auch Zahnärzte mit Master of Science in den gesetzlichen Krankenkassen KFO abrechnen dürfen?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
Man muss bei der ganzen Diskussion auch sachlich bleiben: Es gibt meines Wissens keine wissenschaftliche Evidenz dafür, dass das deutsche Fachzahnarztsystem grundsätzlich qualitativ überlegen gegenüber universitären Masterprogrammen (M.Sc.) ist.
Gerade innerhalb Europas existieren sehr unterschiedliche Weiterbildungssysteme.
Deshalb ist die pauschale Aussage, das deutsche Fachzahnarztsystem sei automatisch qualitativ sicherer oder wissenschaftlich überlegen als ein akkreditiertes Masterprogramm, aus meiner Sicht nicht evidenzbasiert.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
J.S.
Nach dem vorliegenden Entwurf ist tatsächlich vorgesehen, kieferorthopädische Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig grundsätzlich auf Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte mit Anerkennung als Fachzahnärztin beziehungsweise Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zu beschränken. Für bereits begonnene Behandlungen ist lediglich eine Übergangsregelung vorgesehen. Eine tragfähige Lösung für qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte mit langjähriger kieferorthopädischer Erfahrung oder einem einschlägigen Masterabschluss enthält der Entwurf aus meiner Sicht bislang nicht.
Ich halte diese pauschale Regelung in der vorliegenden Form nicht für überzeugend. Qualitätssicherung ist richtig und notwendig. Sie darf aber nicht bedeuten, dass qualifizierte und seit Jahren in der Versorgung tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne sachgerechte Differenzierung aus der vertragszahnärztlichen KFO-Versorgung gedrängt werden. Gerade in ländlichen Regionen würde ein solcher Einschnitt das Risiko längerer Wege, längerer Wartezeiten und zusätzlicher Versorgungsengpässe erhöhen. Auch KZBV und Bundeszahnärztekammer warnen vor erheblichen Folgen für die kieferorthopädische Versorgung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Ihre Einschätzung, dass man die Debatte nicht verkürzen darf, teile ich. Die Frage darf nicht lauten: Fachzahnarzt gut, Masterabschluss schlecht. Entscheidend muss sein, ob eine Qualifikation nachvollziehbar, strukturiert, qualitätsgesichert und für die Versorgung geeignet ist. Wer nachweislich eine fundierte kieferorthopädische Zusatzqualifikation erworben hat, langjährig fachgerecht behandelt und Teil der Versorgung ist, darf nicht pauschal mit unzureichend qualifizierten Angeboten gleichgesetzt werden.
Ich werde mich deshalb im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die vorgesehene Regelung überprüft und korrigiert wird. Ziel muss eine Lösung sein, die Qualität sichert, aber zugleich qualifizierten Zahnärztinnen und Zahnärzten mit einschlägiger Weiterbildung, insbesondere mit anerkannten Masterabschlüssen und praktischer KFO-Erfahrung, weiterhin die Teilnahme an der Versorgung gesetzlich Versicherter ermöglicht.
Eine reine Stichtagsregelung nur für bereits begonnene Behandlungen reicht aus meiner Sicht nicht aus. Wir brauchen eine sachgerechte, versorgungsorientierte und rechtssichere Lösung, die Patientenschutz, Qualität und flächendeckende Versorgung zusammenbringt.

