An welchen Stellen genau möchten Sie im psychotherapeutischen Bereich Kosten einsparen?
Ohne Psychotherapie wäre ich schon tot, daher ist mir ihr Überleben wichtig. Und daher stelle ich Ihnen o.g. Frage. In Ihren Antworten auf Fragen der Therapeut:innen, die um ihre Existenz fürchten, sprechen Sie depretiativ anmutend nur davon, dass diese ihre Praxen besser organisieren und mehr auslasten müssen. Die Einsparempfehlungen sehen aber eine Kostendeckelung vor. Logisch, denn Einsparungen funktionieren ja auch nur mit weniger Ausgaben. Behaupten Sie, die psychotherapeutische Versorgung wird durch die Pläne nicht verändert? Aber wenn nicht an der Anzahl der Therapiestunden und nicht beim Stundensatz, wo sparen Sie bei der "Begrenzung des Ausgabevolumens der extrabudgetären Vergütung" (welch paradox Begriffskreation!) dann? Wird es nicht weniger Therapiestunden geben in Deutschland? Wenn Deutschland wirklich seine Werte über Bord wirft, habe ich Angst um Menschen wie mich. Solche, die nicht weit vom Tod weg sind. Es wäre gefährlich, wenn ich um meinen Therapieplatz bangen muss.
Ich verstehe, dass die aktuelle Debatte verunsichert. Wer selbst auf Psychotherapie angewiesen ist oder Angehörige begleitet, nimmt Begriffe wie „Kürzung“, „Budgetierung“ oder „Ausgabenbegrenzung“ nicht abstrakt wahr, sondern sehr persönlich. Deshalb ist mir eine klare Unterscheidung wichtig: Die Sorge der Patientinnen und Patienten ist ernst zu nehmen. Zugleich folgt die derzeitige Kampagne der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch einer berufspolitischen Logik.
Warum reagieren viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten so deutlich? Aus ihrer Sicht kommen mehrere Entwicklungen zusammen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat beschlossen, die Bewertung bestimmter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert diese Entscheidung scharf, der GKV-Spitzenverband hält sie hingegen für sachlich begründet. Wichtig ist dabei: Diese Entscheidung wurde nicht vom Deutschen Bundestag getroffen, sondern in der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Hinzu kommt der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Darin ist vorgesehen, bestimmte bisher extrabudgetär vergütete Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung einzubeziehen. Außerdem sollen Zuschläge bei der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie entfallen. Der Entwurf geht bei diesen Zuschlägen von Minderausgaben in Höhe von rund 100 Millionen Euro jährlich aus. Berufsverbände befürchten dadurch weniger wirtschaftliche Planungssicherheit für Praxen und mögliche Auswirkungen auf die Versorgung, besonders in Regionen, in denen Termine ohnehin schwer zu bekommen sind.
Das erklärt die Lautstärke der Debatte. Viele Praxen sehen nicht nur eine einzelne Maßnahme, sondern eine Häufung mehrerer Veränderungen: niedrigere Bewertungen, wegfallende Zuschläge, weniger extrabudgetäre Vergütung und Unsicherheit bei der künftigen Honorarverteilung. Daraus entsteht Druck. Interessenvertretungen formulieren solche Sorgen zugespitzt, weil sie im Gesetzgebungsverfahren Aufmerksamkeit schaffen wollen.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Patientinnen und Patienten ihre laufende Therapie verlieren oder dass notwendige Psychotherapie gestrichen wird. Der Anspruch gesetzlich Versicherter auf medizinisch notwendige psychotherapeutische Behandlung bleibt bestehen. Es geht nicht darum, Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen aus der Versorgung zu drängen. Es geht um die Frage, welche Vergütungsbestandteile dauerhaft sachgerecht sind und wie stark Ausgaben in einem solidarisch finanzierten System wachsen können.
Deshalb halte ich beides für richtig: Die Sorgen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen nicht einfach abgetan werden, denn Vergütungsänderungen können Auswirkungen auf Praxisstrukturen, Wartezeiten und regionale Versorgung haben. Zugleich darf aber nicht der Eindruck entstehen, Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung stehe politisch zur Disposition. Das ist nicht der Fall.
Meine Haltung bleibt klar: Notwendige Psychotherapie muss verlässlich erreichbar bleiben. Gleichzeitig muss die gesetzliche Krankenversicherung finanzierbar bleiben. Die GKV steht unter erheblichem Druck. Der Referentenentwurf verweist auf ein Defizit von Krankenkassen und Gesundheitsfonds von knapp 10 Milliarden Euro im Jahr 2024. Wer jede Ausgabenbegrenzung ablehnt, muss auch beantworten, wie weiter steigende Zusatzbeiträge für Versicherte, Beschäftigte und Arbeitgeber verhindert werden sollen.
Ich werde im parlamentarischen Verfahren besonders darauf achten, ob die vorgesehenen Maßnahmen unbeabsichtigte Folgen für schwer erkrankte Patientinnen und Patienten, laufende Behandlungen, Wartezeiten oder die Versorgung im ländlichen Raum haben. Ziel darf nicht sein, Menschen zu verunsichern, die auf Hilfe angewiesen sind. Ziel muss sein, die psychotherapeutische Versorgung zu sichern und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wieder auf eine tragfähige Grundlage zu stellen.

