
(...) Für das Abspielen von Musik während des Schrottsammelns bedarf es meines Wissens nach einer Sondererlaubnis durch das Ordnungsamt der Stadt Kreuztal. Auch braucht man für das lt;stronggt;Schrottsammelnlt;/stronggt; selbstverständlich einen Gewerbeschein. Verstößt jemand gegen diese Pflichten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die vom Ordnungsamt zu ahnden ist. (...)