Grundsätzlich halte ich es für bedenkenswert, das Renteneintrittsalter an die allgemeine Lebenserwartung zu koppeln. Das muss aber aus meiner Sicht immer mit einem sozialen Ausgleich verbunden werden.
Denn in mittlerweile rund 2/3 aller Ehen in Deutschland sind beide Ehepartner erwerbstätig.
Bei der Berechnung der Mindestalimentation müssen immer standardisierte Fälle herangezogen werden. Und sowohl die Annahme eines 30jährigen Beamten, als auch die Annahme von zwei Kindern widerspricht in keiner Weise den bisherigen verfassungsrechtlichen Maßgaben.
Wir nehmen Anhörungen und deren Ergebnisse sehr ernst, kommen jedoch in diesem Fall aus den bereits geschilderten Erwägungsgründen zu einem anderen inhaltlichen Ergebnis.

