(...) Auf Verletztenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung müssen weder Steuern entrichtet werden, noch werden Sozialabgaben fällig. Auf die gesetzliche Rente werden Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung sowie Einkommenssteuer fällig. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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