(...) Je nach Zubaugeschwindigkeit bei Photovoltaik-Anlagen sinkt oder steigt die Vergütung des Stroms. Damit haben Investoren eine bessere Planungssicherheit für Projekte. Die Höchstgrenze der Vergütungsabsenkung aus dem „atmenden Deckel“ beträgt 29 Prozent pro Jahr bei einem Zubau von 7.500 Megawatt. (...)
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