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Frage von Hartmut P. •

Frage an Siegfried Kauder von Hartmut P. bezüglich Umwelt

Mein Thema "Energieversorgung" ist leider nicht vorgegeben

Die heutige Politik nach EEG beruht auf der Hypothese, ein Klimawandel werde durch erhöhte CO2-Emissionen verursacht. Diese Hypothese stellt sich - nicht erst seit den jetzt kalten Tagen - als höchst fragwürdig heraus. Namhafte Wissenschaftler haben ihr schon widersprochen.

Folge des EEG ist eine unerhört hohe Subvention der EE durch die Verbraucher. Sie ist nicht nur unverständlich, weil die Technologie ausgereift ist. Sie führt auch zur Vermögensumverteilung von unten (viele Rentner mit bescheidenen Einkommen) nach oben (reiche Investoren in Wind- und Solarstromanlagen).

Wann endlich gedenken Regierung und die sie tragenden Parteien an eine Änderung ?

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Sehr geehrter Herr Paul,

am 29. März 2012 hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Der Rekordzubau an Photovoltaik-Anlagen im vergangenen Jahr machte ein politisches Nachsteuern erforderlich. Abgesehen von den wirtschaftlichen Fehlanreizen musste die Übersubventionierung reduziert werden, um die Akzeptanz des Verbrauchers für die steigenden EEG-Umlagen nicht zu beschädigen.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Solarstrom und zu Änderungen im EEG ist die Absenkung der Vergütung von 20 bis 30 Prozent je nach Anlagentyp. Die jährliche Absenkung der Vergütung wird künftig monatlich um einen Prozent erfolgen. Damit wird die Absenkung weniger sprunghaft.

Zur Einhaltung des Ausbaukorridors der Photovoltaik wurde der sogenannte „atmende Deckel“ weiterentwickelt. Je nach Zubaugeschwindigkeit bei Photovoltaik-Anlagen sinkt oder steigt die Vergütung des Stroms. Damit haben Investoren eine bessere Planungssicherheit für Projekte. Die Höchstgrenze der Vergütungsabsenkung aus dem „atmenden Deckel“ beträgt 29 Prozent pro Jahr bei einem Zubau von 7.500 Megawatt.

Mit der Festlegung von Mindestmengen für den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen bzw. der Pflicht zur Selbstvermarktung wird die Integration in den Markt gestärkt. Daneben war es wichtig, für bereits in Planung befindliche Vorhaben Vertrauensschutz zu sichern. In den parlamentarischen Beratungen ging es darum, einen vernünftigen Vertrauensschutz für bereits geplante Photovoltaik-Anlagen zu schaffen und gleichzeitig mögliche Vorzieheffekte zu vermeiden. Das ursprünglich zum 9. März 2012 vorgesehene Inkrafttreten der Vergütungsabsenkung für Dachanlagen wurde auf Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf den 1. April 2012 verschoben.

Es wurde festgelegt, dass Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen gilt, wenn der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vor dem 1. März 2012 ergangen ist und die Anlage unter Zugrundelegung des technischen Inbetriebnahmebegriffs bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wird. Wir haben zusätzlich geregelt, dass Vorhaben, deren Standort Gegenstand eines Planfeststellungsverfahrens ist, den gleichen Vertrauensschutz bekommen, wie Anlagen, die bereits einen Aufstellungsbeschluss haben. Für beide Vorhabentypen gelten die Vergütungssätze nach bisher geltendem Recht; d.h. die nach geltendem Recht erst für den 1. Juli 2012 vorgesehene Vergütungsabsenkung um 15 % wird nicht vorgezogen.

Damit wurden für Investoren vertretbare und rechtssichere Übergangsfristen geschaffen. Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag, den Ausbau der Erneuerbaren Energien kostengünstiger und netzverträglicher zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB