
(...) Der Gesetzentwurf zum Risikobegrenzungsgesetz enthält einen Prüfauftrag zur Verbesserung der Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen. (...) Januar 2008 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Risikobegrenzungsgesetz eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchführen, in der Fragen rund um einen besseren Schutz und verbesserte Informationen der Kreditnehmer diskutiert werden. (...)