(...) Aber das, was damit gemeint ist, steht im Artikel 110 des Grundgesetzes: "Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen." Über den Haushaltsplan entscheidet das Parlament. Jedes Jahr stimmen die Abgeordneten über die Verwendung von mehreren hundert Milliarden ab. Das Parlament trägt einerseits also eine gewaltige Verantwortung. (...)
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