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Frage von Peter G. •

Frage an Siegfried Kauder von Peter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

in einem Beitrag vom 26.08.2011 (URL:
http://www.abgeordnetenwatch.de/siegfried_kauder-575-37692--f300451.html#q300451 ) haben Sie geschrieben: " ... Das Haushaltsrecht ist und bleibt das Königsrecht des Parlaments. ..."

Meine Fragen sind:
Wo in der Verfassung steht denn etwas von Königsrecht?
Meinen Sie Abgeordnete sollten Königsrechte anstreben?
Sollten die Abgeordneten nicht eher dem Gemeinwohl dienen wollen?

Freundliche Grüße
Peter Gipper

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Sehr geehrter Herr Gipper,

Sie haben Recht, in der Verfassung taucht der Begriff "Königsrecht" nicht auf. Aber das, was damit gemeint ist, steht im Artikel 110 des Grundgesetzes: "Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen." Über den Haushaltsplan entscheidet das Parlament. Jedes Jahr stimmen die Abgeordneten über die Verwendung von mehreren hundert Milliarden ab. Das Parlament trägt einerseits also eine gewaltige Verantwortung. Andererseits hat es eine große Gestaltungskraft. Dies ist im Kern damit gemeint, wenn man vom Königsrecht spricht. Nicht die Regierung entscheidet, wie viel Geld eingenommen wird (beispielsweise über Steuern) und was mit dem Geld gemacht wird, sondern das Parlament. Die Entscheidung über die Ein- und Ausgaben des Bundes ist neben der Gesetzgebungsfunktion die wichtigste Aufgabe der Volksvertretung, sozusagen die Kernkompetenz des Parlaments.

Historisch betrachtet war das nicht immer so. Sondern die Parlamente haben sich mühevoll das Budgetrecht erkämpfen müssen. Sie haben es dem Landesherrn (meist einem König) abgetrotzt. Die "Krone" wanderte also vom Regenten zum Parlament als Souverän. Das Budgetrecht gehört zu den ältesten und wirkungsvollsten Rechten, die sich die Parlamente erkämpften. Heute bringt es das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 7. September 2011 so auf den Punkt: "Die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand ist grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat. Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entscheiden. Das Budgetrecht stellt insofern ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar."

Sie sehen, dass der Begriff keinesfalls wörtlich oder in einem hierarchischen Sinne gemeint ist. Für mich als Abgeordneter ist es Jahr für Jahr eine bedeutende Aufgabe, über den Haushalt zu befinden. Ganze zwei Wochen (eine im September, eine im November) nimmt sich der Deutsche Bundestag Zeit, um den Haushaltsplan zu beraten und darüber zu entscheiden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB