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Frage von Rainer S. •

Frage an Siegfried Kauder von Rainer S. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Kauder,
heute soll ja eine Entschädigung über die Sog. Opferrente fallen, welche an sozial Bedürftige gezahlt werden soll, die min.6Monate zu Unrecht in politischer Haft saßen. Warum wird diese Rente nur an sozial Bedürftige gezahlt? Verhöhnt man damit nicht alle anderen Opfer der ehemaligen DDR? Zumal ja sämtliche Funktionäre absolut großzügig entschädigt und mit Sonderpensionenen etc.pp versorgt wurden? Auch Beamte des Vollzugsdienstes bekamen ja Entschädigungen und Pensionen, genauso wie die Herren Stoph und Co. welchen sogar eine Haftentschädigung zustand!? Warum nicht endlich allen Opfern und endlich den wirklichen Opfern? Finden Sie nicht das es an de Zeit ist, so viele Jahre nach der sogenannten Einheit nun endlich wirklich etwas einheitliches zu tun?!
Ihr Rainer Skuppin

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Sehr geehrter Herr Skuppin,

vielen Dank für Ihre Email vom 13. Juni 2007 zum Thema "SED-Opferrente", die der Deutsche Bundestag an diesem Tag beschlossen hat.

Mit dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Fraktion hat sich der federführende Rechtsausschuss intensiv befasst und eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Der Entwurf konnte danach noch in wesentlichen Punkten verbessert werden. So erhält künftig jeder politisch Verfolgte, der sechs Monate oder länger inhaftiert war, strafrechtlich rehabilitiert wurde und eine Rente bezieht, eine Opferpension in Höhe von monatlich 250 Euro, und zwar unabhängig von der Höhe seiner Rente oder Pension. Eine Bedürftigkeitsprüfung findet hier nicht statt. Vor Bezug der Rentenleistungen kann der Betroffene die Opferpension ebenfalls sofort erhalten, wenn sein Einkommen als Alleinstehender 1.035 Euro und als verheirateter oder in Lebenspartnerschaft lebender Betroffener derzeit 1.380 Euro nicht übersteigt. Zudem wird die monatliche Rente auf den Erstantrag dauerhaft gewährt; der Berechtigte ist nur verpflichtet, Einkommensänderungen der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Durch die Erweiterung des berechtigten Personenkreises haben anstatt der ursprünglich nur 16.000 Bedürftigen nunmehr nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums etwa 33.000 Berechtigte über 60 Jahre und ca. 9.000 Berechtigte unter 60 Jahre einen Anspruch auf die SED-Opferpension. Die ursprünglich vorgesehene Bedürftigkeitsprüfung wurde soweit als möglich aufgegeben; es mussten allerdings auch die bestehenden Entschädigungsregelungen für andere Opfergruppen in die Ausgestaltung des Gesetzes miteinbezogen werden.

Insofern ist die Verabschiedung dieses Gesetzes eine gute Nachricht für die Opfer des SED-Regimes, die bis heute auf die Anerkennung ihres Aufbegehrens gegen die sozialistische Diktatur haben warten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder