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Frage von Jörg J. •

Frage an Siegfried Kauder von Jörg J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kauder,

es ist schon erstaunlich, dass Sie in Ihrer Stellungnahme ( http://netzpolitik.org/wp-upload/29.09.-Stellungnahme-S.-Kauder.pdf ) behaupten, Sie hätten das Urheberrecht "an den beiden Fotos" erlangt.

Hat sich kürzlich etwas am Urheberrecht geändert? Das Urheberrecht ist doch gar nicht übertragbar - was meinen Sie also? Doch wohl nur Nutzungsrechte.

In Ihrer Stellungnahme "warnen" Sie davor, die besagten Fotos im Rahmen einer Berichterstattung anderweitig zu verwenden.

Wie weit reichen denn Ihre Nutzungsrechte? Gehen diese über die Person der Urhebers hinaus oder was wollen Sie mit diesem "Warnhinweis" bezwecken?

Augenscheinlich genießen Politiker in unserem Land besondere Privilegien, denn nicht nur, dass man auf Ihrer Website Urheberrechtsverletzungen feststellte, entspricht das Impressum Ihrer Internetpräsenz offensichtlich auch nicht dem, was man eigentlich erwarten dürfte.

So verweist Ihr Impressum auf § 6MDStV - dieser trat aber meines Wissens bereits am 1. März 2007 außer Kraft!

Das Telemediengesetz (TMG) sollte Ihnen wohl ein Begriff sein. Weshalb aber gelten diese Vorschriften nicht für Sie?

Mit einem solchen Verhalten trägt man nicht zuletzt zur weiteren Politikverdrossenheit bei - darüber sollten Sie sich auch einmal Gedanken machen!

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Jordan

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