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Serpil Midyatli
SPD
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Frage von Nadine S. •

Wie ist es möglich, dass Unterhaltzahler, die voll Erwerbstätig sind, oft weniger finanzielle Mittel bleiben, als dieselben in Hartz 4? Wie sollen Kinder betreut werden können?

Ein Durchschnittsverdiener zahlt ca. 1200 Euro Unterhalt für drei Kinder! Er zahlt mehr als doppelt so viel Lohnsteuern wie der kinderlose Ehegatte. Wenn er die Kinder zu 30, 40% betreut, wie soll er dann von knapp 1200 Euro Selbstbehalt eine Wohnung und Kinder finanzieren? Keine Chance! Das verrückte ist, dass er nur gesetzl. Anspruch auf eine entsprechend große Wohnung und auf zus. Betreuungskosten für die Kinder hat, wenn er in Hartz IV kommt! Stichwort temporäre Bedarfsgemeinschaft, zu lesen bei ISUV.de! Sie sind nun bei den Koalitionsverhandlungen/Familienrecht dabei. Soll es Ihrer Meinung nach so bleiben, dass viele Väter, die durchschnittlich verdienen, nicht in der Lage sind, für ihre Kinder da zu sein und auch die Mütter entlasten zu können? Im Selbstbehalt von 1160 Euro soll eine Wohnung bis zu 430 Euro WARM berücksichtigt werden!!! Es ist realitätsfern und kinderfeindlich! Bisher wird lieber in Kauf genommen, dass die Mutter überlastet wird, und die Kinder ins Heim kommen!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Unterhalt, in der Sie sich auf meine Beteiligung in den Koalitionsverhandlungen im Bund bezogen haben.

Grundsätzlich gilt, dass Änderungen im Unterhaltsrecht sorgfältig abgewogen werden müssen. Sie dürfen nicht zu finanziellen Verschlechterungen für bereits heute von Armut bedrohte Familien führen. Es ist nämlich so, dass mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden – in der Regel Frauen – und ihre Kinder von Armut bedroht sind.

Aus diesem Grund haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Kindergrundsicherung einzuführen, um Kinder und Familien aus der Armut zu holen.

Für die neue Ampel-Koalition ist zudem die von Ihnen angesprochene Verbesserung der Situation getrennt erziehender Eltern ein wichtiges Anliegen. Verschiedene Verbesserungen haben wir dafür vereinbart. Ziel ist jeweils, dass möglichst beide Eltern nach einer Trennung gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder übernehmen.

Unter anderem wollen wir die Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen im Steuer- und Sozialrecht berücksichtigen. Für getrennt erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wollen wir außerdem einen Umgangsmehrbedarf einführen. Sie Mehrbedarfe sollen entsprechend auch in der Steuer berücksichtigt werden.

Im Unterhaltsrecht und bei der Festlegung des Unterhalts sollen zudem die Betreuungsanteile vor und nach der Trennung stärker beachtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Serpil Midyatli

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