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Sebastian Striegel
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Frage von Christa B. •

Frage an Sebastian Striegel von Christa B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Striegel,

Sind Sie der Meinung, dass dir Würde des Menschen unantastbar bleiben muss? Sind Sie der Meinung, dass jeder die Freiheit haben muss, selbst über seinen Körper entscheiden zu können?

Ich habe meine erstes Kind impfen lassen. Nun - Jahre später - habe ich herausgefunden, dass er im ersten Lebensjahr so oft schwerst krank (Anfälle von Krämpfen, Erbrechen, Bewusstlosigkeit) war, nachdem er geimpft wurde. Die Ärztin hielt es nicht für nötig, dies als Verdachtsfall einer Impfreaktion dem Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Dazu ist sie allerdings verPFLICHTet.

Wäre es nicht sinnvoll, vor Einführung einer Impfpflicht, erst einmal die Pflicht der Meldung von Verdachtsfällen umzusetzen? Denn nur, wenn dies der Fall ist und die Verdachtsfälle auf einen Zusammenhang zum Impfen untersucht werden können, können aussagekräftige Studien erstellt werden. So, wie es seit Jahrzehnten läuft, ist es eine Verfälschung der Untersuchungsergebnisse.

Bitte, denken Sie darüber nach! Die Befürchtung vieler ist es, dass dies nur der Anfang einer generellen Impfpflicht ist, die ungeachtet von Impfnebenwirkungen, möglichst viele treffen soll.

BITTE!!!

Freundliche Grüße,
Ch. B.

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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Impfpflicht. Bzgl. der Meldung von Impfschäden seitens der Ärztinnen und Ärzte: Ob wie sie schildern in ihrem Fall von Seiten der Ärztin die Meldung versäumt wurde, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Klar ist, jede versäumte Meldung verfälscht die Datenlage. Da Ärztinnen und Ärzte sicherlich um die Notwendigkeit genauer Datenerhebung wissen, gehe ich davon aus, dass Meldungen im Regelfall erfolgen.

Zumindest sind mir bisher keine weiteren Unregelmäßigkeiten bei der Meldung von Impfschäden zur Kenntnis gelangt. Einen Generalverdacht in Richtung der Ärzte hinsichtlich fehlender Meldung von Impfschäden halte ich aber für falsch.

Für ebenso falsch halte ich die Überbewertung der individuellen Wahlfreiheit in der Abwägung der Gefährdung Dritter. Wer sich nicht impfen lässt, gefährdet nicht nur sich selbst bzw. sein Kind, sondern eben auch Dritte, die sich nicht impfen lassen können. Diese potentielle Fremdgefährdung rechtfertigt für mich eine Impfpflicht in Bezug auf Masern. Denn das wir Masern ausrotten liegt in unser aller Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Striegel

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