In welcher Form setzen Sie sich dafür ein, das IFG zu stärken - und nicht wie aktuell geplant de facto auszuhebeln und damit politischer Korruption alle Tore zu öffnen?
Sehr geehrter Herr Fiedler,
mit großer Sorge höre ich von den Plänen des Koalitionsausschusses, das Informationsfreiheitsgesetz de facto abzuschaffen. Aktuell ermöglicht das IFG allen Menschen, Einblick in staatliche Dokumente zu bekommen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren.
Im Koalitionsvertrag haben Sie gemeinsam mit der Union beschlossen, das IFG im Sinne der Bürger*innen zu reformieren. Der jetzige Beschluss des Koalitionsausschusses ist das genaue Gegenteil: SPD und Union planen einen massiven Bruch des Koalitionsvertrags – und den größten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. Die vorgeschlagenen Änderungen würden der Informationsfreiheit in Deutschland de facto ein Ende setzen.
Anfragen wären nur noch nach Nachweis eines „berechtigten Interesses“ möglich – und damit fast nie. Außerdem könnten Anfragen künftig zehntausende Euro kosten.
Das ist nicht hinnehmbar und unterstützt Korruption und Demokratieabbau!
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur aktuellen Debatte rund um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Zunächst stimme ich Ihnen zu, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Diese Vereinbarung ist für uns klare Maßgabe.
Deshalb stelle ich gerne klar: Eine faktische Abschaffung des IFG, wie von vielen befürchtet, wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben!
Das Informationsfreiheitsgesetz ist eine demokratische Errungenschaft. Wer den Staat moderner machen will, darf Transparenz nicht abbauen. Eine Reform des IFG muss den Zugang zu Informationen einfacher, digitaler und schneller machen. Sie darf nicht die Kontrolle des Staates durch die Presse und die Zivilgesellschaftlich erschweren.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Dazu enthält das IFG nach unserer Einschätzung aber bereits heute notwendige Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange.
Lediglich Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen müssen nochmal unter den Prüfstand gestellt werden. Eine Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger sowie für Presse und Zivilgesellschaft werden wir jedoch nicht mitmachen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Sorgen etwas nehmen.
Herzliche Grüße
Sebastian Fiedler

