(...) Wie ich bereits mehrfach betont habe, halte ich persönlich die Spracherfordernisse im Rahmen des Ehegattennachzuges im Hinblick auf das Grundrecht der Ehe aus Art. 6 Absatz 1 Grundgesetz (GG) für verfassungsrechtlich bedenklich. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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