
(...) Das von Ihnen dargestellte Szenario, „dass ausländische Behörden und Konzerne ihre Datenbank von biometrischen Daten deutscher Staatsbürger einfach und bequem bei jeder Passkontrolle ergänzen können“ trifft meines Erachtens nicht zu: Ein unbemerktes Auslesen der biometrischen Daten wird durch einen effektiven Zugriffschutz ausgeschlossen. In der ersten Phase, also bei Integration des digitalen Gesichtsbilds in den elektronischen Pass (ePass), ist der Zugang zu den Bild-Daten im Chip nur über das vorherige optische Auslesen der maschinenlesbaren Zone möglich. (...)