(...) Das vom Bundestag beschlossene Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) sieht vor, dass durch eine Verlängerung der Laufzeit der Vorruhestandsregelung für Beamte in Postnachfolgeunternehmen bis zum 31. Dezember 2012 der antragsberechtigte Personenkreis auf die Jahrgänge 1956 und 1957 ausgeweitet wird. (...)
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