
(...) Angesichts der Tatsache aber, dass zum Beispiel jüngst die Deutsche Bahn AG eingeräumt hat, dass im Jahr 2005 offenbar die gesamte Belegschaft von rund 220.000 Beschäftigten anlasslos überprüft wurde und weder Datenschutzbeauftragte noch Mitarbeiter-Vertretung noch die Betroffenen darüber informiert wurden, zeigt sich die dringende Notwendigkeit einer Verbesserung des Arbeitnehmer-Datenschutzes. Eine solche Überwachung trägt m.E. (...)