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Sascha Raabe
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Frage von Ambros R. •

Frage an Sascha Raabe von Ambros R. bezüglich Familie

1. Wie stehen Sie zu der Frage " Ehegattensplitting"
habe 2 Kinder großgezogen und will das Privileg behalten.

2.Haltung von Haustieren. Insbesondere Aquarienfische.
Sind Sie der Meinung,daß das Halten Der "Exoten" nur über eine kleine Positivliste ermöglicht werden soll? Ich müßte dann meine jahrzente lang gehaltenen und zum Teil selbst gezogen Diskusfische aus dem Amazonasgebiet abschaffen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rebele,

besten Dank für Ihre Fragen. Zunächst möchte ich eindeutig festhalten: An Ihrem Modell des Ehegattensplittings würde sich nach den Plänen der SPD, die im Regierungsprogramm ab S. 50 ausgeführt werden, nichts ändern. Mir ist sehr wichtig, dass hier kein Missverständnis entsteht, die SPD plant keine Rücknahme des Ehegattensplittings für bestehende Ehen. Denn wir wollen auf keinen Fall, dass Ehepartner, die ihre Lebensplanung auf das bisherige Steuersystem ausgerichtet haben, künftig benachteiligt werden. Und das wird auch nicht passieren. Für neugeschlossene Ehen allerdings fordern wir ab einem bestimmten Stichtag den Partnerschaftstarif für Ehegatten einzuführen, in dem beide Partner individuell besteuert werden (unter Berücksichtigung gegenseitiger Unterhaltsverpflichtungen). Hintergrund dieser aus unserer Sicht sinnvollen und notwendigen Veränderung ist, dass das Ehegattensplitting sehr stark Einverdienerehen begünstigt, denn die Kombination aus Steuerklasse III/V führt zu einer unangemessen hohen Belastung des niedrigeren Einkommens. Dadurch werden wiederum viele Frauen an Erwerbstätigkeit gehindert. Der neue Partnerschaftstarif berücksichtigt die unterschiedlichen Familienformen aus unserer Sicht besser.

Zu Ihren Fragen bezüglich der Haltung von Aquarienfischen kann ich sagen, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion die Einschränkung des Handels mit geschützten Arten fordern. Letztlich ist aber der überwiegende Teil von Tierhaltern von unseren Forderungen in keiner Weise betroffen. Es geht uns nicht um Arten, die schon lange regelmäßig gezüchtet werden, da hier keine Naturentnahmen notwendig sind. Die allermeisten Hobby-Aquarianer oder Terrarianer würden von einer entsprechenden Regelung nicht betroffen. Es geht stattdessen um Arten, die aufgrund ihrer besonderen biologischen Bedürfnisse kaum oder nur mit äußerst hohem Aufwand von Privatleuten zu halten sind (z. B. Affen, Laufvögel, großwüchsige Warane, giftige Schlangen), die bedroht, jedoch nicht international geschützt sind (z. B. neu entdeckte Arten, Arten mit kleinem Verbreitungsgebiet oder unsicherer Taxonomie) oder die ein erhebliches Risiko für die heimische Artenvielfalt darstellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sascha Raabe