(...) In Gebieten mit einer Mietpreisbremse darf bei der Wiedervermietung maximal eine Miete von 10 Prozent oberhalb der Vergleichsmiete verlangt werden. Diese Mietpreisbremse gilt in 22 Städten und Gemeinden in NRW mit besonders großem Wohnraummangel. Auch die Maklercourtage muss nicht mehr die wohnungssuchende Mieterin oder der Mieter bezahlen, sondern die Vermieter als Auftragsgeber des Maklers. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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