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Sara Haug
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marc B. •

Hallo Frau Haug, wie stellen sich die Grünen eine Integration von Beamten in die Rentenkasse konkret vor. Beispiel Beamter mit 25 Dienstjahren...wie ist das geplant?

Im Positionspapier der Grünen könnte ich keine konkreten Schritte hierzu finden. Wird bei Beamten dann der Bruttolohn entsprechend erhöht? Soll es einen Stichjahrgang geben? Was ist mit Beamten die seit Jahren mit einer Pension rechnen und keine Möglichkeit einer Betriebsrente hatten? Viele Grüße

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, wollen wir Grüne die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen nach diesem Konzept in die Rentenkasse einzahlen. In einem ersten Schritt sind Abgeordnete und nicht anderweitig abgesicherte Selbständige einzubeziehen. Längerfristig sehen wir auch die Einbeziehung von den sonstigen Selbständigen sowie von Beamtinnen und Beamten vor.

Zu den Beamt*innen konkret:

Im Falle der Beamt*innen beachten wir die besonderen beamtenrechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Einbeziehung. Die Versorgung der Beamt*innen erfolgt nach dem sogenannten Alimentationsprinzip, das dem Staat die Pflicht auferlegt, diesen einen angemessenen Lebensstandard während des Erwerbslebens und während des Ruhestands zu gewähren. Dieses Prinzip, dies zeigt die höchstrichterliche Rechtsprechung, genießt Verfassungsrang (Art. 33 Abs. 5 GG) und ist daher zwingend beizubehalten. Dies bedeutet, dass die Beamtenversorgung bei einer Einbeziehung in die gesetzliche Rente im Prinzip ähnlich umfassend wie heute sein muss. Dementsprechend wären ergänzende und aus staatlichen Mitteln finanzierte Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge notwendig. Es ist uns klar, dass wir den Weg in Richtung Bürgerversicherung nur gemeinsam mit den Beamtinnen und Beamten gehen können. Wir setzen deshalb auf den Dialog. Ein denkbares Ergebnis eines solchen Dialogs könnte es sein, dass nur die neuen Beamt*innen einzubeziehen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Sara Haug