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Sandra Boser
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Frage von Manfed M. •

Wo ist der entscheidende Unterschied der Verwendung der Software "Palantir" in BW im Vergleich zum den Aktionen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage zu der Verwendung von Palantir in Baden-Württemberg. Gern beantworte ich als Ihre Grüne Wahlkreisabgeordnete Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass dies etwas Zeit in Anspruch genommen hat.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass die grün-schwarze Koalition unter Winfried Kretschmann im Herbst 2024 im Rahmen eines Maßnahmenpakets vereinbarte, der Polizei zur Verhinderung von schweren Straftaten die Möglichkeit zur Durchführung von automatisierten Datenanalysen zu geben. Damals und heute waren und sind wir der Ansicht, dass dies einen Sicherheitsgewinn bedeuten kann. Wenn es darauf ankommt, muss die Polizei die Daten, die sie hat, schnell und sinnvoll verknüpfen können, um Zusammenhänge zu erkennen, Personen zu identifizieren und Gefahren abzuwehren. Automatisierte Datenanalysen sind ein Zeitvorteil und ein Zeitvorteil ist ein Sicherheitsvorteil.

Womit wir nicht einverstanden sind, ist, dass dafür Software von Palantir verwendet wird. Das CDU-geführte Innenministerium hat den 25 Mio. Euro-Vertrag mit Palantir ohne unser Wissen im März 2025 abgeschlossen. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur unter der Bedingung möglich, dass eine bundesweite Palantir-Lösung implementiert wird – was ebenfalls nicht in unserem Interesse ist.

Palantir ist darum als Übergangslösung angelegt. Spätestens bis zum Jahr 2030 – dem Jahr, in dem der Palantir-Vertrag endet – muss der Wechsel zu einer europäische Alternative erfolgen.

Ein Vergleich zu den Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit ist jedoch völlig unangebracht. Die Durchführung der automatisierten Datenanalysen erfolgt auf Basis der Regelungen im Polizeigesetz. Zu welchem Zweck, mit welchen Daten und von wem automatisierte Datenanalysen durchgeführt werden dürfen, ist gesetzlich eingegrenzt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat die Aufgabe, alle zwei Jahre Kontrollen durchzuführen. Die Anwendung der Software erfolgt zudem unter der Kontrolle des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

Sehr geehrter Herr M.,

ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Kommen Sie mit Fragen und Anregungen jederzeit gerne auf mich zu!

Herzliche Grüße!

Sandra Boser

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